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Kinderfonds

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Die treuhänderische Stiftung ist ein äußerst effektives Instrument, um bestehende Projekte finanziell zu fördern. Der Stiftungsfonds ist die einfachste Form des Stiftens. Er ist ein ideales Instrument, um bestimmte Projekte gezielt zu unterstützen und Spenden dafür zu sammeln. Die rechtsfähige Stiftung bietet den größten Handlungsspielraum, erfordert aber einen großen finanziellen und zeitlichen Aufwand. Wenn Sie sich für eine Stiftung unter dem Dach des Kinderfonds interessieren, kontaktieren Sie uns einfach »


 

Die Treuhandstiftung

Die Treuhandstiftung oder rechtlich unselbstständige Stiftung kann mit relativ kleinem Vermögen gegründet werden und ist schlank in der Verwaltung, da sie unter einem Treuhänder, etwa der rechtsfähigen Stiftung Kinderfonds, angesiedelt ist. Trotzdem kann und sollte die Treuhandstiftung ein eigenes Gremium, meist Vorstand genannt, einsetzen, das über die Verwendung der Stiftungsmittel entscheidet. So wird sie – steuerlich gesehen – der rechtsfähigen Stiftung gleichgestellt und darf im eigenen Namen Spendenbescheinigungen ausstellen. Damit ist die treuhänderische Stiftung die ideale Förderstiftung.

Eine eigene Stiftung ab 25.000 Euro
Im Kinderfonds können Sie mit einem Grundstockvermögen ab 25.000 Euro eine eigene treuhänderische Stiftung errichten. Meist wird Ihre Stiftung innerhalb weniger Wochen vom Finanzamt von Körperschaften anerkannt. Es bedarf keiner Anerkennung durch die staatliche Stiftungsaufsicht.

Den Stiftungszweck wählen
Kernstück Ihrer Stiftung ist die Stiftungssatzung mit dem darin formulierten Stiftungszweck. Der Stiftungszweck sollte so gewählt werden, dass er dauerhaft verwirklicht werden kann. Das bedeutet auch, dass der Zweck und die Höhe des geplanten Grundstockvermögens der Stiftung in einem angemessenen Verhältnis stehen müssen.

Entscheidungsfreiheit bei der Projektförderung
Kinderfonds Stifter haben freie Wahl bei ihren Projekten und sind nicht an einen Projektträger gebunden: Sie können Straßenkinderprojekte in Brasilien ebenso unterstützen wie das Puppentheater in Ihrer Stadt. Voraussetzung ist nur, dass die geförderte Organisation gemeinnützig ist und es sich um Projekte im Kinder- und Jugendbereich handelt.


Der Stiftungsfonds

Der Stiftungsfonds ist ein effektives Instrument, um gezielt bestimmte Projekte zu fördern und Spenden dafür zu sammeln. Bei einem Stiftungsfonds überträgt der Stifter Vermögen an eine gemeinnützige Stiftung, die auch Dachstiftung genannt wird. Diese ist verpflichtet, wie ein Treuhänder, das Vermögen separat zu führen und daraus die vom Stifter bestimmten gemeinnützigen Zwecke zu fördern.

Gründung ab 5.000 Euro
Einen Stiftungsfonds können Sie ab einer Einlage von 5.000 Euro ins Leben rufen. Weil er nicht vom Finanzamt anerkannt werden muss, ist es möglich, ihn kurzfristig zu errichten. Sie können für Ihren Stiftungsfonds einen eigenen Namen und einen Förderzweck bestimmen. Wie die Treuhandstiftung hat der Stiftungsfonds eine separate Buchhaltung und ein eigenes Internetportal.

Gezielte Hilfe
Im Rahmen des gewählten Förderzwecks können Sie als Stifter Jahr für Jahr neu entscheiden, für welches Projekt die Mittel Ihres Stiftungsfonds verwendet werden sollen. Auch die ursprüngliche Einlage kann für die Projektförderung eingesetzt werden. Allerdings wird ein Stiftungsfonds automatisch aufgelöst, sobald kein Geld mehr auf den Konten vorhanden ist. Mit einem Stiftungsfonds können Sie nur Projekte fördern, Einzelpersonen dürfen nicht unterstützt werden. Zwar darf ein Stiftungsfonds nicht im eigenen Namen Zuwendungsbestätigungen ausstellen, dennoch können Spender von der Dachstiftung eine Spendenquittung erhalten und diese steuerlich geltend machen.


Die rechtsfähige Stiftung

Obwohl rechtlich selbstständige Stiftungen keinen Treuhänder benötigen, haben sich einige dem Kinderfonds angeschlossen. Zum Teil sind dies ehemals treuhänderische Stiftungen, die in rechtsfähige Stiftungen umgewandelt wurden. Zum Teil sind es auch neu gegründete selbstständige Stiftungen, die den Austausch mit den anderen Stiftungen im Kinderfonds schätzen oder sich der Idee des Kinderfonds nahe fühlen. Daher stellen wir auch diese Form des Stiftens kurz dar.

Großer Handlungsspielraum
Eine rechtsfähige Stiftung bietet sich an, wenn Stifter einen großen Handlungsspielraum wünschen und etwa eigene Projekte aufbauen und betreiben möchten. Denn nur sie als Rechtsperson darf – im Unterschied zu den beiden anderen Stiftungsformen – Verträge abschließen. Die rechtsfähige Stiftung ist auch geeignet, wenn Sie hohe Sachwerte, beispielsweise umfangreiches Immobilienvermögen, in Ihre Stiftung einbringen.

Höherer zeitlicher und finanzieller Aufwand
Der große Handlungsspielraum, den eine rechtsfähige Stiftung bietet, geht natürlich einher mit einem deutlich höheren Aufwand bei ihrer Gründung und Verwaltung. Sie muss von der zuständigen Stiftungsbehörde anerkannt werden und unterliegt auch ihrer regelmäßigen Kontrolle.

Die Angaben über das notwendige Grundstockvermögen variieren, als Minimum gelten zwischen 50.000 und 100.000 Euro. Auch hier gilt: Vermögen und Stiftungszweck müssen in einem angemessenen Verhältnis stehen. Nur so ist gewährleistet, dass die Stiftung ihren gemeinnützigen Zweck dauerhaft erfüllen kann.

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Mit dem Wunsch, dass sich immer mehr Menschen dauerhaft für die Lösung gesellschaftlicher Aufgaben engagieren, setzen sich der Kinderfonds, die Brochier Stiftung und die Stiftung Stifter für Stifter für eine Kultur des Stiftens ein.


Die Kinderfonds Stiftungen werden von der Haus des Stiftens gGmbH zu günstigen Konditionen betreut und verwaltet.

Die Rechtsanwälte von Stiftungszentrum.law beraten Sie gerne in rechtlichen Fragen.


Die Infos zur Stiftungssatzung stehen im ersten Halbjahr 2021 wieder als Download zur Verfügung.

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