• Zur Hauptnavigation springen
  • Zum Inhalt springen
  • Zur Seitenspalte springen
Kinderfonds

Kinderfonds

Stiften für Kinder seit 1995

  • Informieren
  • Engagieren
  • Stiftungen
    • Stiftungen A – F
    • Stiftungen G – L
    • Stiftungen M – R
    • Stiftungen S – Z
  • Über Uns
  • Kontakt & Anfahrt
    • Impressum
    • Hinweise zum Datenschutz

Startseite

(Wir können) Gutes tun – über das eigene Leben hinaus

25. September 2023 by Anja

Am 13. September 2011 verkündeten gemeinnützige Organisationen zum ersten Mal den „Internationalen Tag des Testaments“. Sie wollten die Öffentlichkeit auf die Möglichkeit einer Testamentsspende aufmerksam machen. Diesem Ziel schließen wir uns mit einer dreiteiligen Newsletter-Serie an. In diesem ersten Teil möchten wir Sie dazu ermutigen, sich mit dem Thema „Schreiben eines Testaments“ zu beschäftigen, und zeigen auf, worauf Sie achten sollten.

Schreiben eines Testaments

Sich mit der eigenen Vergänglichkeit auseinanderzusetzen, fällt wohl niemanden leicht. Doch wenn wir ein Testament schreiben, bleiben wir über das eigene Leben hinaus in gewisser Weise handlungsfähig. Wir bestimmen selbst, was mit unserem Nachlass geschehen soll. Und wenn wir es wünschen, können wir damit auch etwas fürs Gemeinwohl tun. Das Schreiben des eigenen Testaments ist also etwas von Grund auf Positives.

Ihr Wille zählt

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt die gesetzliche Erbfolge. Da niemand verpflichtet ist, ein Testament zu verfassen, stellt das Gesetz sicher, dass nahe Verwandte – etwa Kinder, Eltern oder Geschwister und Ehegatten – automatisch die Erblasser:in beerben. Das ist auch im Interesse des Staates. Denn Ihre Erben sind Ihre Rechtsnachfolger, sie übernehmen neben den Rechten auch Ihre Pflichten. Wenn in seltenen Fällen keine Erben zu ermitteln sind, erbt der Staat.

Die gesetzliche Erbfolge regelt auch, wer mit welchen Anteilen am Erbe beteiligt ist, abhängig von den Verwandtschaftsverhältnissen und dem Familienstand des Erblassers. Aber:

  • passen diese Regelungen zu Ihren Vorstellungen und individuellen Familienverhältnissen?
  • Oder gibt es jemanden, dem Sie gerne einen Teil Ihres Vermögens zukommen lassen möchten, der aber ohne schriftliche Darlegung Ihres letzten Willens leer ausgehen würde?
  • Vielleicht möchten Sie Ihr Erbe anders verteilen oder wollen Ihre Erben zu bestimmten Leistungen verpflichten?
  • Können Ihre Erben die mit der Erbschaft einhergehenden Pflichten überhaupt erfüllen?

Und schließlich die Frage nach der Testamentsspende: Auch wenn Ihnen ein gesellschaftliches Thema am Herzen liegt und Sie Teile Ihres Vermögens einem guten Zweck zukommen lassen möchten, müssen Sie ein Testament schreiben. Vielleicht möchten Sie ja Ihr bestehendes Engagement, etwa die eigene Stiftung, langfristig absichern oder Ihren Verein finanziell unterstützen?

Ein Testament kann detailliert und umfangreich sein. Es kann aber auch kurz sein und nur ein paar Zeilen umfassen – wenn Sie beispielsweise festlegen möchten, dass eine Person einen bestimmten Gegenstand erhalten soll.

Sie können das Testament in Ihrem Zuhause handschriftlich (!) verfassen oder es notariell errichten – Ehepaare und Paare einer eingetragenen Lebenspartnerschaft auch gemeinschaftlich. Daneben gibt es die Möglichkeit eines Erbvertrags, der von zwei oder mehreren Personen geschlossen wird.

All dies können Sie nach Ihren individuellen Vorstellungen und Verhältnissen entscheiden. Damit Ihr Wille richtig und in Ihrem Sinne umgesetzt werden kann, sollten Sie sich allerdings über formale Vorschriften und rechtliche Regeln informieren.

Grundwissen gehört dazu

Die von Haus des Stiftens herausgegebene Broschüre „Grundwissen Testament“ bietet grundlegende Informationen und will bei der Entscheidungsfindung und Gestaltung helfen: Sollten Sie in Ihrem Fall besser einen Notar aufsuchen und sich zudem steuerrechtlich beraten lassen? Bei umfangreichen Testamenten, bei hohen und komplexen Vermögenswerten ist dies anzuraten.

Wenn Sie kein Testament schreiben, gilt die gesetzliche Erbfolge. Mit einem Testament können Sie von ihr abweichende Regelungen treffen, einen (oder mehrere) Erben bestimmen und Vermächtnisse aussprechen. Während, wie bereits erwähnt, die Erben auch Ihre Pflichten übernehmen, sind Vermächtnisnehmer keine Rechtsnachfolger. Bei einem Vermächtnis wenden Sie also einem Dritter einen bestimmten Geldbetrag bzw. Wertpapiere oder einen Vermögensgegenstand (z.B. Schmuckstück) zu. Der Vermächtnisnehmer muss seine Ansprüche gegenüber den Erben geltend machen und Erben sind verpflichtet, Vermächtnisse zu erfüllen.

Zudem ist es möglich, Erben und Vermächtnisnehmer mit bestimmten Auflagen zu belegen – das kann die Pflege eines Haustiers sein oder die Anordnung, bestimmte Geld- oder Sachleistungen einem karitativen Zweck zukommen zu lassen. Beachten Sie: Wenn Sie Personen von der Erbfolge ausschließen, die nach der gesetzlichen Regelung zu Ihren Erben zählen, dann haben diese Anspruch auf einen Pflichtteil. Dieser beträgt in der Regel die Hälfte des gesetzlichen Erbteilanspruchs.

Beim Verfassen eines Testaments sind auch steuerliche Aspekte zu beachten, denn Erbschaften sind – ebenso wie Schenkungen zu Lebzeiten – grundsätzlich steuerpflichtig. Welche steuerlichen Belastungen kommen auf Ihre Erben oder Vermächtnisnehmer zu? Beispielsweise wenn die Erbschaft eine Immobilie umfasst? Die Details zu Steuersätzen und Freibeträgen sowie Beispiele finden Sie auch in der Broschüre „Grundwissen Testament“ . Zu erwähnen ist, dass als gemeinnützig anerkannte Körperschaften – dazu zählen Vereine, inländische Stiftungen und gemeinnützige GmbHs – von der Schenkungs- und Erbschaftsteuer freigestellt sind. Die Steuerbefreiung gilt unter anderem auch für kirchliche Orden und Universitäten.

Langfristig fürs Gemeinwohl

Ob Sie bedürftigen Kindern einen besseren Start ins Leben oder alten Menschen eine liebevollere Betreuung verschaffen, den Lebensraum gefährdeter Tier- und Pflanzenarten sichern oder kulturelle Einrichtungen fördern wollen, ob Sie eine Stiftung, einen Verein, eine kulturelle Einrichtung oder einen kirchlichen Orden begünstigen möchten: Sie können eine gemeinnützige Organisation als Erbin – mit allen Rechten und Pflichten – einsetzen oder zu ihren Gunsten ein Vermächtnis aussprechen. Es ist hilfreich für beide Seiten, wenn Sie sich mit der Organisation vorab in Verbindung setzen. Die meisten Organisationen bieten eigene Informationsmaterialien zum Thema Testament und eine vertrauliche und unverbindliche Beratung an.

Im Zusammenhang mit testamentarischen Verfügungen spricht auch einiges für die Gründung einer eigenen (Treuhand-)Stiftung: Wenn Sie diese zunächst mit einer kleineren Summe ausstatten, können Sie zu Lebzeiten steuerliche Vergünstigungen nutzen und sich überzeugen, dass Ihre Stiftungsarbeit wirkungsvoll ist. Mit Ihrem Testament sichern Sie Ihr Engagement langfristig ab. Beachten Sie dabei, dass Sie eine Treuhandstiftung nur mittels Auflage begünstigen können: Der Treuhänder wird zum Erben oder Vermächtnisnehmer bestimmt und erhält die Auflage, das Vermögen der Treuhandstiftung zuzuführen. Mehr Informationen und beispielhafte Formulierungen finden Sie im Ratgeber „Grundwissen Stiften“.

In jedem Fall gilt: Wenn Sie sich fürs Gemeinwohl engagieren möchten und Ihre Vorstellungen in einem Testament formulieren, dann bleibt Ihr Engagement lebendig.

Am 13. September 2011 verkündeten gemeinnützige Organisationen zum ersten Mal den „Internationalen Tag des Testaments“. Sie wollten die Öffentlichkeit auf die Möglichkeit einer Testamentsspende aufmerksam machen. Diesem Ziel schließen wir uns mit einer dreiteiligen Newsletter-Serie an. In diesem ersten Teil möchten wir Sie dazu ermutigen, sich mit dem Thema „Schreiben eines Testaments“ zu beschäftigen, und zeigen auf, worauf Sie achten sollten.

Schreiben eines Testaments

Sich mit der eigenen Vergänglichkeit auseinanderzusetzen, fällt wohl niemanden leicht. Doch wenn wir ein Testament schreiben, bleiben wir über das eigene Leben hinaus in gewisser Weise handlungsfähig. Wir bestimmen selbst, was mit unserem Nachlass geschehen soll. Und wenn wir es wünschen, können wir damit auch etwas fürs Gemeinwohl tun. Das Schreiben des eigenen Testaments ist also etwas von Grund auf Positives.

Ihr Wille zählt

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt die gesetzliche Erbfolge. Da niemand verpflichtet ist, ein Testament zu verfassen, stellt das Gesetz sicher, dass nahe Verwandte – etwa Kinder, Eltern oder Geschwister und Ehegatten – automatisch die Erblasser:in beerben. Das ist auch im Interesse des Staates. Denn Ihre Erben sind Ihre Rechtsnachfolger, sie übernehmen neben den Rechten auch Ihre Pflichten. Wenn in seltenen Fällen keine Erben zu ermitteln sind, erbt der Staat.

Die gesetzliche Erbfolge regelt auch, wer mit welchen Anteilen am Erbe beteiligt ist, abhängig von den Verwandtschaftsverhältnissen und dem Familienstand des Erblassers. Aber:

  • passen diese Regelungen zu Ihren Vorstellungen und individuellen Familienverhältnissen?
  • Oder gibt es jemanden, dem Sie gerne einen Teil Ihres Vermögens zukommen lassen möchten, der aber ohne schriftliche Darlegung Ihres letzten Willens leer ausgehen würde?
  • Vielleicht möchten Sie Ihr Erbe anders verteilen oder wollen Ihre Erben zu bestimmten Leistungen verpflichten?
  • Können Ihre Erben die mit der Erbschaft einhergehenden Pflichten überhaupt erfüllen?

Und schließlich die Frage nach der Testamentsspende: Auch wenn Ihnen ein gesellschaftliches Thema am Herzen liegt und Sie Teile Ihres Vermögens einem guten Zweck zukommen lassen möchten, müssen Sie ein Testament schreiben. Vielleicht möchten Sie ja Ihr bestehendes Engagement, etwa die eigene Stiftung, langfristig absichern oder Ihren Verein finanziell unterstützen?

Ein Testament kann detailliert und umfangreich sein. Es kann aber auch kurz sein und nur ein paar Zeilen umfassen – wenn Sie beispielsweise festlegen möchten, dass eine Person einen bestimmten Gegenstand erhalten soll.

Sie können das Testament in Ihrem Zuhause handschriftlich (!) verfassen oder es notariell errichten – Ehepaare und Paare einer eingetragenen Lebenspartnerschaft auch gemeinschaftlich. Daneben gibt es die Möglichkeit eines Erbvertrags, der von zwei oder mehreren Personen geschlossen wird.

All dies können Sie nach Ihren individuellen Vorstellungen und Verhältnissen entscheiden. Damit Ihr Wille richtig und in Ihrem Sinne umgesetzt werden kann, sollten Sie sich allerdings über formale Vorschriften und rechtliche Regeln informieren.

Grundwissen gehört dazu

Die von Haus des Stiftens herausgegebene Broschüre „Grundwissen Testament“ bietet grundlegende Informationen und will bei der Entscheidungsfindung und Gestaltung helfen: Sollten Sie in Ihrem Fall besser einen Notar aufsuchen und sich zudem steuerrechtlich beraten lassen? Bei umfangreichen Testamenten, bei hohen und komplexen Vermögenswerten ist dies anzuraten.

Wenn Sie kein Testament schreiben, gilt die gesetzliche Erbfolge. Mit einem Testament können Sie von ihr abweichende Regelungen treffen, einen (oder mehrere) Erben bestimmen und Vermächtnisse aussprechen. Während, wie bereits erwähnt, die Erben auch Ihre Pflichten übernehmen, sind Vermächtnisnehmer keine Rechtsnachfolger. Bei einem Vermächtnis wenden Sie also einem Dritter einen bestimmten Geldbetrag bzw. Wertpapiere oder einen Vermögensgegenstand (z.B. Schmuckstück) zu. Der Vermächtnisnehmer muss seine Ansprüche gegenüber den Erben geltend machen und Erben sind verpflichtet, Vermächtnisse zu erfüllen.

Zudem ist es möglich, Erben und Vermächtnisnehmer mit bestimmten Auflagen zu belegen – das kann die Pflege eines Haustiers sein oder die Anordnung, bestimmte Geld- oder Sachleistungen einem karitativen Zweck zukommen zu lassen. Beachten Sie: Wenn Sie Personen von der Erbfolge ausschließen, die nach der gesetzlichen Regelung zu Ihren Erben zählen, dann haben diese Anspruch auf einen Pflichtteil. Dieser beträgt in der Regel die Hälfte des gesetzlichen Erbteilanspruchs.

Beim Verfassen eines Testaments sind auch steuerliche Aspekte zu beachten, denn Erbschaften sind – ebenso wie Schenkungen zu Lebzeiten – grundsätzlich steuerpflichtig. Welche steuerlichen Belastungen kommen auf Ihre Erben oder Vermächtnisnehmer zu? Beispielsweise wenn die Erbschaft eine Immobilie umfasst? Die Details zu Steuersätzen und Freibeträgen sowie Beispiele finden Sie auch in der Broschüre „Grundwissen Testament“ . Zu erwähnen ist, dass als gemeinnützig anerkannte Körperschaften – dazu zählen Vereine, inländische Stiftungen und gemeinnützige GmbHs – von der Schenkungs- und Erbschaftsteuer freigestellt sind. Die Steuerbefreiung gilt unter anderem auch für kirchliche Orden und Universitäten.

Langfristig fürs Gemeinwohl

Ob Sie bedürftigen Kindern einen besseren Start ins Leben oder alten Menschen eine liebevollere Betreuung verschaffen, den Lebensraum gefährdeter Tier- und Pflanzenarten sichern oder kulturelle Einrichtungen fördern wollen, ob Sie eine Stiftung, einen Verein, eine kulturelle Einrichtung oder einen kirchlichen Orden begünstigen möchten: Sie können eine gemeinnützige Organisation als Erbin – mit allen Rechten und Pflichten – einsetzen oder zu ihren Gunsten ein Vermächtnis aussprechen. Es ist hilfreich für beide Seiten, wenn Sie sich mit der Organisation vorab in Verbindung setzen. Die meisten Organisationen bieten eigene Informationsmaterialien zum Thema Testament und eine vertrauliche und unverbindliche Beratung an.

Im Zusammenhang mit testamentarischen Verfügungen spricht auch einiges für die Gründung einer eigenen (Treuhand-)Stiftung: Wenn Sie diese zunächst mit einer kleineren Summe ausstatten, können Sie zu Lebzeiten steuerliche Vergünstigungen nutzen und sich überzeugen, dass Ihre Stiftungsarbeit wirkungsvoll ist. Mit Ihrem Testament sichern Sie Ihr Engagement langfristig ab. Beachten Sie dabei, dass Sie eine Treuhandstiftung nur mittels Auflage begünstigen können: Der Treuhänder wird zum Erben oder Vermächtnisnehmer bestimmt und erhält die Auflage, das Vermögen der Treuhandstiftung zuzuführen. Mehr Informationen und beispielhafte Formulierungen finden Sie im Ratgeber „Grundwissen Stiften“.

In jedem Fall gilt: Wenn Sie sich fürs Gemeinwohl engagieren möchten und Ihre Vorstellungen in einem Testament formulieren, dann bleibt Ihr Engagement lebendig.

Kategorie: Startseite

Webinarreihe „weniger ist mehr“

25. September 2023 by Anja

Wie können fördernde Stiftungen besonders wirksam sein? Im Projekt „weniger ist mehr“ haben über 40 Praktiker:innen und Expert:innen aus Stiftungen und gemeinnützigen Organisation praktische Empfehlungen entwickelt, Beispiele gesammelt und einen praxisnahen Leitfaden publiziert. Die beiden zentralen Anliegen dabei: Bürokratie vermeiden und echte Partnerschaften gestalten. In der Webinarreihe ‚weniger ist mehr‘ stellen wir zentrale Ergebnisse vor, bieten Raum zum Austausch und sprechen mit erfahrenen Praktiker:innen darüber, wie sich die Empfehlungen in der Praxis umsetzen lassen.


Webinar 1: Vertrauen ist der Anfang von allem

Offenheit und Vertrauen gegenüber den geförderten Organisationen wagen – wie kann das klappen?

  • Moderation und Einführung: Gerit Reimann, Geschäftsführerin Haus des Stiftens gGmbH
  • Expertin: Birgit Schäfer, Geschäftsführerin Hans Weisser Stiftung
  • Wann: 08.11.2023 um 17 Uhr

Infos und Anmeldung Webinar 1


Webinar 2: Partner finden – Ausschreibungen und Anträge

Schlanke Verfahren entwickeln, wie Stiftungen und passende gemeinnützige Organisationen zueinanderfinden.

  • Moderation und Einführung: Dr. Karsten Timmer, Stifterrat Stifter für Stifter, Geschäftsführer panta rhei Stiftungsberatungs GmbH
  • Expertin: Lisa Canitz, Deutsche Bahn Stiftung gGmbH
  • Wann: 29.11.2023 um 17 Uhr

Infos und Anmeldung Webinar 2


Webinar 3: Effizient zusammenarbeiten – Fördervereinbarungen und Kommunikation

Wieviel Papier braucht es für Vereinbarungen oder Berichte? Was sollte geregelt werden – und was kann entfallen?

  • Moderation und Einführung: Dr. Christian Meyn, Stifterrat Stifter für Stifter, Vorstand Crespo Foundation
  • Expertin: Michaela Wintrich, Geschäftsführerin, Unternehmerstiftung für Chancengerechtigkeit gGmbH
  • Wann: 24.01.2024 um 17 Uhr

Infos und Anmeldung Webinar 3

Kategorie: Startseite

Lernen, austauschen und diskutieren: Das PRO-BONO-CAMP 2023

25. September 2023 by Anja

Die kostenlose digitale Wissensvermittlung findet vom 6. bis 10. November 2023 statt.

Bereits zum dritten Mal in Folge findet diesen Herbst das PRO-BONO-CAMP statt. Es ist ein einwöchiges, digitales Engagement-Format das darauf abzielt, gemeinnützige Organisationen mit der professionellen Expertise von ehrenamtlichen Mitarbeitenden aus verschiedenen Unternehmen, sogenannte Corporate Volunteers, zu unterstützen. Dies geschieht in Online-Einzelcoachings und Webinaren. Die Themenbereiche reichen dabei von „Digitale Zusammenarbeit“ über „Strategieentwicklung“ bis hin zu „Kreativ arbeiten mit ChatGPT“. Neu in diesem Jahr sind die Netzwerk-Sessions, bei denen sich Non-Profit-Organisationen untereinander austauschen und voneinander lernen können.

Online-Einzelcoachings

In den Online-Einzelcoachings treffen je eine Vertreterin oder ein Vertreter einer Non-Profit-Organisation und ein Corporate Volunteer zusammen, um über ein vorgegebenes Thema zu sprechen. Der oder die Mitarbeitende der Non-Profit-Organisation kann ganz allgemein oder sehr gezielt Fragen zu bestimmten Herausforderungen oder Ideen stellen, der Corporate Volunteer dient als Sparringspartner und gibt Impulse und Feedback. Gemeinsam erarbeitet das Zweier-Team erste Lösungsvorschläge.

Die Themen der Online-Einzelcoachings im Überblick:

Montag:

  • Recruiting über soziale Netzwerke
  • (Digitale) Teamführung
  • Projectmanagement: Methods & Tools (ENG)
  • Elevator Pitch: Meine Organisation vorstellen

Dienstag:

  • Strategieentwicklung & Feedback zur Strategie
  • Zeit- und Selbstmanagement
  • Überzeugende Präsentationen erstellen
  • Feedback zur Website

Mittwoch:

  • Teamentwicklung: Zusammenhalt und Motivation fördern
  • Kreativ arbeiten mit ChatGPT
  • Mitarbeitergespräche erfolgreich führen
  • Tipps & Tools zur digitalen Zusammenarbeit

Donnerstag:

  • Strategy Development & Strategy Feedback (ENG)
  • Krisenkommunikation – Wie sag ich’s?
  • Resilienz stärken: Schutzfaktoren gegen Stress
  • Innovation: Von der Idee zum Projekt

Freitag:

  • Nachhaltigkeit einführen
  • Projektmanagement: Methoden und Tools
  • Content kreieren für Social Media
  • Strategische Partnerschaften aufbauen

Netzwerk-Sessions

Neu in diesem Jahr sind die Netzwerk-Sessions, ein interaktives Format, bei dem sich die Non-Profit-Organisationen untereinander austauschen und von- und miteinander lernen können. Bis zu 100 Vertreter:innen können an einer Session teilnehmen. Zur Einführung gibt es einen kurzen Impulsvortrag einer Expertin bzw. eines Experten aus dem Sektor.

Die Themen der Netzwerk-Sessions im Überblick:

  • Community Building mit Micha Fritz, Mitbegründer von „Viva con Agua“
  • Sensibles Engagement im globalgesellschaftlichen Kontext mit Neven Subotić, Fußballer und Gründer von well:fair foundation.
  • Barrierefreie Medienarbeit mit Adina Hermann, Head of Design und Vorständin von SOZIALHELDEN e.V.:
  • Social-Media-Tools mit Lisa Brandstätter, Head of Digital Communications bei VIER PFOTEN International

Webinare

Die Webinare werden von Corporate Volunteers gehalten, bis zu 1.000 Teilnehmenden können daran teilnehmen. Während des 45-minütigen Vortrags haben die Teilnehmenden die Möglichkeit, Fragen in den Chat zu schreiben, von denen so viele wie möglich im Anschluss beantwortet werden.

Die Themen der Webinare im Überblick:

  • Working Backwards: Rückwärts arbeiten, um vorwärts zu kommen
  • Die eigenen Ressourcen im Blick – Selbstfürsorge in herausfordernden Zeiten
  • Erfolgreiche Finanzierungsanfragen für soziales Engagement
  • Entschleunigung des Alltags durch Mindfulness
  • LinkedIn-Strategie für gemeinnützige Organisationen
  • New Work – wirklich neu oder altbekannt?
  • Arbeitsumgebungen im Wandel – Trends und Prinzipien
  • Mit ChatGPT Arbeitsprozesse verbessern – ohne Kosten

Weitere Informationen

Das Angebot richtet sich an alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden in Stiftungen, Vereinen und anderen gemeinnützigen Organisationen und Sozialunternehmen.
Ausführliche Infos zu den Online-Einzelcoachings und Webinaren, inkl. Inhalte, Uhrzeiten, Personen und Anmeldemöglichkeit, finden sich unter www.pro-bono-camp.org. Für jeder Netzwerk-Session und jedes Online-Einzelcoaching und Webinar ist eine eigene Anmeldung notwendig.

Über das PRO-BONO-CAMP

Das PRO-BONO-CAMP ist ein Angebot von Haus des Stiftens mit freundlicher Unterstützung von Amazon, BioNTech, BNP PARIBAS, Capgemini, DATEV-Stiftung Zukunft, EY, Hays, SAP, Steelcase und weiteren Mitwirkenden.


Fotocredit: mast3r, stock.adobe.com

Kategorie: Startseite

Digital-Camp 2023: Künstliche Intelligenz

7. September 2023 by Kathi

Unter dem Motto „Künstliche Intelligenz“ findet vom 16. bis 19. Oktober das Digital-Camp 2023 statt.

In acht Webinaren liefern Expertinnen und Experten exklusive Einblicke in die Welt der Künstlichen Intelligenz und geben Tipps, wie diese für die eigene Organisation sinnvoll eingesetzt werden kann.

KI – die neue Wunderwaffe für schnelleres und effizienteres Arbeiten innerhalb Ihrer Non-Profit-Organisation?

Ziel ist es, dass Engagierte aus Stiftungen, Vereinen und Non-Profit-Organisationen am Ende des Digital-Camps Künstliche Intelligenz besser verstehen, Chancen und Risiken einschätzen können und Tools kennen, die Ressourcen schonen, Zeit einsparen und für Inspiration sorgen. Auch das Thema Datenschutz spielt eine Rolle.

Die Themen des Digital-Camps 2023 sind:

  • Künstliche Intelligenz – Ein Blick hinter den Hype
  • Was haben Kühe und KI gemeinsam? KI verstehen und bewerten
  • Diskriminierung in KI – Ursprünge und Lösungsansätze
  • Wie NPOs KI für ihre tägliche Arbeit nutzen können
  • Künstliche Intelligenz im Fundraising – Chancen und Risiken
  • KI-Kreativwerkstatt: Brainstorming und Content-Erstellung mit KI
  • Rechtliche Anforderungen für Künstliche Intelligenzen
  • KI – und wie geht es weiter? Ein Blick in die Zukunft

Unter www.npo-digitalcamp.org finden Sie weitere Informationen zu den Webinar-Inhalten, den Referentinnen und Referenten sowie zu den Anmeldemöglichkeiten. Für jedes Webinar ist eine eigene Anmeldung notwendig.

Über das Digital-Camp

Das Digital-Camp 2023 ist ein Projekt von Haus des Stiftens und wird gefördert von Microsoft. Seit fünf Jahren vermittelt es in einer kompakten Wissenswoche Fachkompetenzen und praktische Kenntnisse rund um die Digitalisierung. Das Angebot richtet sich an alle ehrenamtlich Engagierten in Stiftungen, Vereinen und anderen gemeinnützigen Organisationen. Die Teilnahme ist kostenlos.

Foto: jozefklopacka, stock.adobe.com; Oleg, stock.adobe.com.

Kategorie: Startseite

Finanzierungsstrategien für Non-Profit-Organisationen

14. August 2023 by Kathi

Thementag am 19. September 2023

Woher kommt das Geld? Diese Frage stellt fast jede Non-Profit-Organisation vor Herausforderungen, steht die Finanzierungsstrategie im direkten Zusammenhang mit dem Wachstum der Organisation und der Erreichung ihrer Ziele. Die gute Nachricht: Gemeinnützige Organisationen können auf eine Vielzahl von Finanzierungsquellen zurückgreifen und mit der richtigen Strategie auch schwierige Zeiten überbrücken.

Der Thementag „Finanzierungsstrategien für Non-Profit-Organisationen“ vermittelt in fünf Webinaren wichtige Grundlagen der Finanzierungsstrategie, deckt häufige Fallstricke auf und hilft, vielleicht noch ungeahnte Finanzierungsquellen zu finden. Ein Impulsvortrag von Marthe-Viktoria Lorenz führt in die Thematik ein und bereitet Sie optimal auf diesen Thementag vor.

Der Thementag findet am 19. September 2023 von 8:30 bis 14:30 Uhr statt.

Teilnahmegebühr: 59,– Euro.

Das Programm im Überblick

  • 08:30–09:00 Uhr: Begrüßung und Impulsvortrag „Geld ist gut“
  • 09:00–09:50 Uhr: Grundlagen der Finanzierungsstrategie für Non-Profit-Organisationen
  • 10:00–10:50 Uhr: Die Mischung macht’s – Erfolgreicher Finanzierungsmix
  • 11:00–11:50 Uhr: Nachhaltige Zusammenarbeit mit Unternehmen und Stiftungen
  • 11:50–12:30 Uhr: Pause
  • 12:30–13:20 Uhr: Nur nicht die Nerven verlieren – Was tun, wenn sich ein Loch in der Kasse auftut?
  • 13:30–14:20 Uhr: Impact Investing: Mit Wirkung in die Zukunft!
  • 14:20–14:30 Uhr: Verabschiedung

Unser Tipp

Um von den zahlreichen Ideen zu profitieren, empfehlen wir, am gesamten Programm teilzunehmen. Dafür benötigen Sie nur eine Anmeldung. Mit dem Zugangslink, der Ihnen nach Anmeldung und Bezahlung per Mail zugeschickt wird, können Sie alle Sessions besuchen.

Hier erfahren Sie mehr über die einzelnen Sessions.

Hier geht es direkt zur Anmeldung.

Foto: deagreez, stock.adobe.com

Kategorie: Startseite

Kann man auch mit Sachwerten Gutes tun?

3. August 2023 by Anja

Neben Geldspenden bestimmen auch Sachspenden den Alltag von steuerbegünstigten Organisationen. Doch bei Sachzuwendungen ist es oftmals nicht ganz einfach, die Zuwendung steuerlich richtig einzuordnen und die entsprechenden Spendenbescheinigungen korrekt auszustellen.

Fehler sollten aber unbedingt vermieden werden; erstens können fehlerhaft ausgestellte Sachspendenbescheinigungen dazu führen, dass steuerbegünstigten Organisationen die Gemeinnützigkeit entzogen wird und sie in Spendenhaftung genommen werden und zweitens können Vertreter der Organisation wegen Steuerhinterziehung belangt werden.
Dieser Fachbeitrag soll Ihnen bei der Entscheidung helfen, wann eine Sachzuwendung wirklich als Spende abzugsfähig ist und was Sie bei Ausstellung entsprechender Spendenquittungen beachten müssen.

Ein Fachbeitrag von Rechtsanwältin Kristina von Heynitz

Sachspende

Eine abzugsfähige Sachspende setzt eine freiwillige Zuwendung einer Sachleistung an eine gemeinnützige Organisation voraus, die ohne eine Gegenleistung getätigt wird. Sachleistungen können dabei jedoch nur materielle Wirtschaftsgüter sein, wie beispielsweise Kleider, Bücher oder Spielzeug; Dienstleistungen und Überlassung von Nutzungsmöglichkeiten fallen nicht darunter. Für letztere darf also keine Sachspendenquittung ausgestellt werden.

Auch muss die Sache, um als abzugsfähige Sachspende behandelt werden zu können, unmittelbar zur Verwirklichung der ideellen steuerbegünstigten Zwecke der Empfängerorganisation einsetzbar sein. Möglich ist auch eine Verwendung für einen Zweckbetrieb wie z.B. Bilderbücher für einen Kindergarten, oder ein Einsatz für die Verwaltung der gemeinnützigen Organisation wie z.B. ein Computer. Erfolgt die Sachzuwendung jedoch für einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, kann niemals eine abzugsfähige Sachspende vorliegen und zwar unabhängig davon, ob sie von einer Privatperson oder einem Unternehmen stammt.

Ein gespendetes Wirtschaftsgut darf von der Empfängerorganisation – wenn sie für dieses keine Verwendung hat – grundsätzlich auch weiterveräußert werden, ohne damit den Status einer abzugsfähigen Sachspende zu verlieren. Sollten Gegenstände jedoch für den Weiterverkauf gesammelt werden, sind die hierzu eingeworbenen Wirtschaftsgüter keine abzugsfähigen Sachspenden, wie z.B. Getränke für eine Veranstaltung. In diesem Fall handelt es sich um einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Es dürfen keine Sachspendenquittungen ausgestellt werden, da die Gegenstände – beispielhaft die Getränke – ausschließlich der zusätzlichen Einnahmengenerierung dienen!

Ist eine abzugsfähige Sachspende gegeben, muss für die Ausstellung der Sachspendenquittung der Wert der zugewendeten Sache bzw. der Spendenwert ermittelt werden. Dabei ist zunächst zu prüfen, ob die Zuwendung aus dem Privatvermögen oder dem Betriebsvermögen des Spenders stammt.

Sachspenden aus dem Privatvermögen

Stammt die Sachzuwendung aus dem Privatvermögen, obliegt die Ermittlung des Markt- bzw. Verkehrswertes allein der steuerbegünstigten Empfängerorganisation, so dass der Aufwand und das mit der Bewertung verbundene Haftungsrisiko bei ihr liegen. Auch hat sie die der Wertermittlung zugrundeliegenden Unterlagen als Nachweis für die Wertermittlung aufzubewahren.

Handelt es sich um neue Gegenstände, dann kann gegen Vorlage der Rechnung der Kaufpreis als Sachwert herangezogen werden. Bei gebrauchten Gegenständen ist die Wertermittlung dagegen schwieriger, denn es kommt, sofern ein Markt vorhanden ist, auf das Alter, den Zustand und den ursprünglichen Kaufpreis gemäß Rechnung an. Je wertvoller das zugewendete Wirtschaftsgut ist, desto eher sollte zur Vermeidung von Haftungsrisiken ein Wertgutachten in Auftrag gegeben werden. Dies gilt insbesondere bei Immobilien und Kunstgegenständen. Pauschalbewertungen sind grundsätzlich nicht gestattet. Auch bei der Übertragung von mehreren niedrigwertigeren Gegenstände wie z.B. Altkleidern muss jeder Gegenstand einzeln bewertet werden.
Liegt eine abzugsfähige Sachspende vor, ist bei der Ausstellung der Spendenquittung mehreres zu beachten:

  • Zum einen sind zum ermittelten Markt- bzw. Verkehrswert alle Nebenkosten (z.B. Transport- und Versand- oder Gutachterkosten) hinzuzurechnen, da diese zum Spendenwert dazugehören.
  • Zum anderen muss geprüft werden, ob die zugewendete Sache einen Besteuerungstatbestand erfüllt. In diesem Fall darf dem Spender in der Zuwendungsbestätigung in der Regel maximal der Anschaffungswert/-kurs des Spenders und nicht der aktuelle Markt- bzw. Verkehrswert bestätigt werden!Beispiel:
    Der Spender überträgt eine fremdvermietete Immobilie 5 Jahre nach Erwerb auf eine gemeinnützige Stiftung. Im Fall einer Veräußerung würde der zwischenzeitliche Mehrwert der Immobilie der Spekulationssteuer unterliegen.Die Zuwendungsbestätigung darf nur in Höhe der Anschaffungskosten des Spenders, d.h. in Höhe seines Kaufpreises zuzüglich der Erwerbsnebenkosten ausgestellt werden.Grund hierfür ist, dass der Spender bei steuerverstrickten Immobilien keine Zuwendungsbestätigung erhalten darf, die die stillen Reserven berücksichtigt.

Sachspenden aus dem Betriebsvermögen

Stammt eine abzugsfähige Sachspende demgegenüber aus dem Betriebsvermögen, obliegt die Wertermittlung dem spendenden Unternehmer. Er trägt hierfür das Haftungsrisiko und muss den Wert angeben, mit dem er den Gegenstand aus dem Betriebsvermögen entnommen hat (Entnahmewert). Dabei hat der Unternehmer ein Wahlrecht. Aufgrund dessen kann er entweder den Teilwert, also in der Regel den Markt- bzw. Verkehrswert zum Entnahmezeitpunkt oder den Buchwert, d.h. den Wert der Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich der AfA, als Entnahmewert angeben. Die Empfängerorganisation darf den Angaben vertrauen und muss keine eigenen Nachforschungen anstellen.

Dennoch ist bei der Ausstellung der Spendenquittung Achtsamkeit geboten:

  • Zunächst muss auf der Sachzuwendungsbestätigung vermerkt werden, dass die Spende aus dem Betriebsvermögen stammt.
  • Auch ist zu Identifikationszwecken anzugeben, welcher Gegenstand zugewendet worden ist mit Angaben zum Alter und Zustand etc.
  • Zudem ist in der Spendenquittung als Spendenwert i.d.R. der vom Unternehmer genannte Sachwert zuzüglich der darauf anfallenden Umsatzsteuer anzugeben.
    Die Umsatzsteuer ist hinzuzurechnen, da eine Spende von noch brauchbaren Wirtschaftsgütern aus dem Betriebsvermögen eine unentgeltliche Wertabgabe (§ 3 Abs. 1b UStG) darstellt, die einer umsatzsteuerpflichtigen Lieferung gegen Entgelt gleichgestellt wird. Die Entnahme unterliegt also der Umsatzbesteuerung, wenn der gespendete Gegenstand beim Erwerb durch den Unternehmer zum vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt hat.Grundlage für die Bemessung der Umsatzsteuer ist jedoch immer der Wiederbeschaffungswert im Zeitpunkt der Spende und zwar unabhängig davon, ob der spendende Unternehmer den Teil- oder den Buchwert als Sachwert gewählt hat.

    Beispiel:
    Ein Autohändler spendet an einen gemeinnützigen Verein einen Vorführwagen. Der Verein setzt das Fahrzeug ausschließlich für steuerbegünstigte Zwecke ein. Der Wagen hat einen Buchwert von 7.500 Euro.
    Für ein gleichwertiges Fahrzeug müsste der Händler 11.000 Euro zahlen.
    Der Autohändler erfasst die Sachspende mit dem Buchwert.

    Folgender Wert ist in der Zuwendungsbestätigung anzugeben:
Buchwert7.500 Euro
Umsatzsteuer2.090 Euro (= 19% von 11.000 Euro)
9.590 Euro

Deswegen haben Unternehmer in der Vergangenheit oftmals ihre Waren wie z.B. Lebensmittel kurz vor Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums oder Saisonkleidung lieber vernichtet, statt sie an steuerbegünstigte Körperschaften zu spenden.

Um diesem Umstand entgegenzuwirken, hat das Bundesfinanzministerium mit Schreiben vom 18.03.2021 festgelegt, dass bei der Ermittlung der Grundlage für die Umsatzsteuerbemessung nun berücksichtigt werden darf, ob Gegenstände zum Zeitpunkt der unentgeltlichen Wertabgabe aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht mehr oder nur noch stark eingeschränkt verkehrsfähig sind. Dabei ist die Minderung der Bemessungsgrundlage im Umfang der Einschränkung der Verkehrsfähigkeit vorzunehmen, so dass eine Bemessungsgrundlage von 0 € nur bei wertloser Ware wie z.B. bei Lebensmitteln oder Drogeriewaren kurz vor Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums in Betracht kommt. In diesem Fall würde nun seitens des Unternehmers bei der Entnahme des Wirtschaftsgutes für eine Spende also keine Umsatzbesteuerung mehr erfolgen.

Fazit

Abzugsfähige Sachspenden sind für steuerbegünstigte Organisationen wichtig und erstrebenswert. Beim Erhalt von Sachleistungen ist jedoch genau zu prüfen, ob alle Voraussetzungen gegeben und wie die Spendenquittungen korrekt auszustellen sind. Je nachdem ob die Sachzuwendungen aus dem Privat- oder Betriebsvermögen stammen, ist entweder bei der Wertermittlung Achtsamkeit oder bei der Berücksichtigung von umsatzsteuerrechtlichen Aspekten Vorsicht geboten.

Foto: AlesiaKan, stock.adobe.com

Kategorie: Fachtexte, Startseite

  • « Vorherige Seite aufrufen
  • Seite 1
  • Seite 2
  • Seite 3
  • Nächste Seite aufrufen »

Seitenspalte

Muster: Satzung & Treuhandvertrag

Hier finden Sie eine Muster-Satzung und einen Muster-Treuhandvertrag der Stiftung Kinderfonds.


Verwaltung und Beratung

Alle Stiftungen unter dem Dach der Stiftung Kinderfonds werden von der Haus des Stiftens gGmbH verwaltet und erhalten damit Zugang zum Online-Portal CONNECT für ein einfaches und transparentes Stiftungsmanagement. Über CONNECT >>

Die Rechtsanwältinnen der Stiftungszentrum.law Rechtsanwaltsgesellschaft beraten Sie gerne in allen rechtlichen Fragen.


Für eine Kultur des Stiftens

Mit dem Wunsch, dass sich immer mehr Menschen dauerhaft für die Lösung gesellschaftlicher Aufgaben engagieren, setzen sich der Kinderfonds, die Brochier Stiftung und die Stiftung Stifter für Stifter für eine Kultur des Stiftens ein.


Alle Meldungen und Fachbeiträge

  • Cyberangriff auf Haus des Stiftens
  • Nürnberger Stiftungstag 2024: Impressionen
  • Das neue Zuwendungsempfängerregister
  • (Wir können) Gutes tun – über das eigene Leben hinaus: Vollmachten & Co
  • (Wir können) Gutes tun – über das eigene Leben hinaus: Die Testamentsvollstreckung
  • Stiftungsfundraising für Einsteiger:innen – ein Leitfaden

Haus des Stiftens © 2025 | Landshuter Allee 11 | 80637 München | T. +49 89 744 200 200

  • Cookie Einstellungen
  • Hinweise zum Datenschutz
  • Impressum