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Webinarreihe „weniger ist mehr“

25. September 2023 by Anja

Wie können fördernde Stiftungen besonders wirksam sein? Im Projekt „weniger ist mehr“ haben über 40 Praktiker:innen und Expert:innen aus Stiftungen und gemeinnützigen Organisation praktische Empfehlungen entwickelt, Beispiele gesammelt und einen praxisnahen Leitfaden publiziert. Die beiden zentralen Anliegen dabei: Bürokratie vermeiden und echte Partnerschaften gestalten. In der Webinarreihe ‚weniger ist mehr‘ stellen wir zentrale Ergebnisse vor, bieten Raum zum Austausch und sprechen mit erfahrenen Praktiker:innen darüber, wie sich die Empfehlungen in der Praxis umsetzen lassen.


Webinar 1: Vertrauen ist der Anfang von allem

Offenheit und Vertrauen gegenüber den geförderten Organisationen wagen – wie kann das klappen?

  • Moderation und Einführung: Gerit Reimann, Geschäftsführerin Haus des Stiftens gGmbH
  • Expertin: Birgit Schäfer, Geschäftsführerin Hans Weisser Stiftung
  • Wann: 08.11.2023 um 17 Uhr

Infos und Anmeldung Webinar 1


Webinar 2: Partner finden – Ausschreibungen und Anträge

Schlanke Verfahren entwickeln, wie Stiftungen und passende gemeinnützige Organisationen zueinanderfinden.

  • Moderation und Einführung: Dr. Karsten Timmer, Stifterrat Stifter für Stifter, Geschäftsführer panta rhei Stiftungsberatungs GmbH
  • Expertin: Lisa Canitz, Deutsche Bahn Stiftung gGmbH
  • Wann: 29.11.2023 um 17 Uhr

Infos und Anmeldung Webinar 2


Webinar 3: Effizient zusammenarbeiten – Fördervereinbarungen und Kommunikation

Wieviel Papier braucht es für Vereinbarungen oder Berichte? Was sollte geregelt werden – und was kann entfallen?

  • Moderation und Einführung: Dr. Christian Meyn, Stifterrat Stifter für Stifter, Vorstand Crespo Foundation
  • Expertin: Michaela Wintrich, Geschäftsführerin, Unternehmerstiftung für Chancengerechtigkeit gGmbH
  • Wann: 24.01.2024 um 17 Uhr

Infos und Anmeldung Webinar 3

Kategorie: Startseite

Lernen, austauschen und diskutieren: Das PRO-BONO-CAMP 2023

25. September 2023 by Anja

Die kostenlose digitale Wissensvermittlung findet vom 6. bis 10. November 2023 statt.

Bereits zum dritten Mal in Folge findet diesen Herbst das PRO-BONO-CAMP statt. Es ist ein einwöchiges, digitales Engagement-Format das darauf abzielt, gemeinnützige Organisationen mit der professionellen Expertise von ehrenamtlichen Mitarbeitenden aus verschiedenen Unternehmen, sogenannte Corporate Volunteers, zu unterstützen. Dies geschieht in Online-Einzelcoachings und Webinaren. Die Themenbereiche reichen dabei von „Digitale Zusammenarbeit“ über „Strategieentwicklung“ bis hin zu „Kreativ arbeiten mit ChatGPT“. Neu in diesem Jahr sind die Netzwerk-Sessions, bei denen sich Non-Profit-Organisationen untereinander austauschen und voneinander lernen können.

Online-Einzelcoachings

In den Online-Einzelcoachings treffen je eine Vertreterin oder ein Vertreter einer Non-Profit-Organisation und ein Corporate Volunteer zusammen, um über ein vorgegebenes Thema zu sprechen. Der oder die Mitarbeitende der Non-Profit-Organisation kann ganz allgemein oder sehr gezielt Fragen zu bestimmten Herausforderungen oder Ideen stellen, der Corporate Volunteer dient als Sparringspartner und gibt Impulse und Feedback. Gemeinsam erarbeitet das Zweier-Team erste Lösungsvorschläge.

Die Themen der Online-Einzelcoachings im Überblick:

Montag:

  • Recruiting über soziale Netzwerke
  • (Digitale) Teamführung
  • Projectmanagement: Methods & Tools (ENG)
  • Elevator Pitch: Meine Organisation vorstellen

Dienstag:

  • Strategieentwicklung & Feedback zur Strategie
  • Zeit- und Selbstmanagement
  • Überzeugende Präsentationen erstellen
  • Feedback zur Website

Mittwoch:

  • Teamentwicklung: Zusammenhalt und Motivation fördern
  • Kreativ arbeiten mit ChatGPT
  • Mitarbeitergespräche erfolgreich führen
  • Tipps & Tools zur digitalen Zusammenarbeit

Donnerstag:

  • Strategy Development & Strategy Feedback (ENG)
  • Krisenkommunikation – Wie sag ich’s?
  • Resilienz stärken: Schutzfaktoren gegen Stress
  • Innovation: Von der Idee zum Projekt

Freitag:

  • Nachhaltigkeit einführen
  • Projektmanagement: Methoden und Tools
  • Content kreieren für Social Media
  • Strategische Partnerschaften aufbauen

Netzwerk-Sessions

Neu in diesem Jahr sind die Netzwerk-Sessions, ein interaktives Format, bei dem sich die Non-Profit-Organisationen untereinander austauschen und von- und miteinander lernen können. Bis zu 100 Vertreter:innen können an einer Session teilnehmen. Zur Einführung gibt es einen kurzen Impulsvortrag einer Expertin bzw. eines Experten aus dem Sektor.

Die Themen der Netzwerk-Sessions im Überblick:

  • Community Building mit Micha Fritz, Mitbegründer von „Viva con Agua“
  • Sensibles Engagement im globalgesellschaftlichen Kontext mit Neven Subotić, Fußballer und Gründer von well:fair foundation.
  • Barrierefreie Medienarbeit mit Adina Hermann, Head of Design und Vorständin von SOZIALHELDEN e.V.:
  • Social-Media-Tools mit Lisa Brandstätter, Head of Digital Communications bei VIER PFOTEN International

Webinare

Die Webinare werden von Corporate Volunteers gehalten, bis zu 1.000 Teilnehmenden können daran teilnehmen. Während des 45-minütigen Vortrags haben die Teilnehmenden die Möglichkeit, Fragen in den Chat zu schreiben, von denen so viele wie möglich im Anschluss beantwortet werden.

Die Themen der Webinare im Überblick:

  • Working Backwards: Rückwärts arbeiten, um vorwärts zu kommen
  • Die eigenen Ressourcen im Blick – Selbstfürsorge in herausfordernden Zeiten
  • Erfolgreiche Finanzierungsanfragen für soziales Engagement
  • Entschleunigung des Alltags durch Mindfulness
  • LinkedIn-Strategie für gemeinnützige Organisationen
  • New Work – wirklich neu oder altbekannt?
  • Arbeitsumgebungen im Wandel – Trends und Prinzipien
  • Mit ChatGPT Arbeitsprozesse verbessern – ohne Kosten

Weitere Informationen

Das Angebot richtet sich an alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden in Stiftungen, Vereinen und anderen gemeinnützigen Organisationen und Sozialunternehmen.
Ausführliche Infos zu den Online-Einzelcoachings und Webinaren, inkl. Inhalte, Uhrzeiten, Personen und Anmeldemöglichkeit, finden sich unter www.pro-bono-camp.org. Für jeder Netzwerk-Session und jedes Online-Einzelcoaching und Webinar ist eine eigene Anmeldung notwendig.

Über das PRO-BONO-CAMP

Das PRO-BONO-CAMP ist ein Angebot von Haus des Stiftens mit freundlicher Unterstützung von Amazon, BioNTech, BNP PARIBAS, Capgemini, DATEV-Stiftung Zukunft, EY, Hays, SAP, Steelcase und weiteren Mitwirkenden.


Fotocredit: mast3r, stock.adobe.com

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Digital-Camp 2023: Künstliche Intelligenz

7. September 2023 by Kathi

Unter dem Motto „Künstliche Intelligenz“ findet vom 16. bis 19. Oktober das Digital-Camp 2023 statt.

In acht Webinaren liefern Expertinnen und Experten exklusive Einblicke in die Welt der Künstlichen Intelligenz und geben Tipps, wie diese für die eigene Organisation sinnvoll eingesetzt werden kann.

KI – die neue Wunderwaffe für schnelleres und effizienteres Arbeiten innerhalb Ihrer Non-Profit-Organisation?

Ziel ist es, dass Engagierte aus Stiftungen, Vereinen und Non-Profit-Organisationen am Ende des Digital-Camps Künstliche Intelligenz besser verstehen, Chancen und Risiken einschätzen können und Tools kennen, die Ressourcen schonen, Zeit einsparen und für Inspiration sorgen. Auch das Thema Datenschutz spielt eine Rolle.

Die Themen des Digital-Camps 2023 sind:

  • Künstliche Intelligenz – Ein Blick hinter den Hype
  • Was haben Kühe und KI gemeinsam? KI verstehen und bewerten
  • Diskriminierung in KI – Ursprünge und Lösungsansätze
  • Wie NPOs KI für ihre tägliche Arbeit nutzen können
  • Künstliche Intelligenz im Fundraising – Chancen und Risiken
  • KI-Kreativwerkstatt: Brainstorming und Content-Erstellung mit KI
  • Rechtliche Anforderungen für Künstliche Intelligenzen
  • KI – und wie geht es weiter? Ein Blick in die Zukunft

Unter www.npo-digitalcamp.org finden Sie weitere Informationen zu den Webinar-Inhalten, den Referentinnen und Referenten sowie zu den Anmeldemöglichkeiten. Für jedes Webinar ist eine eigene Anmeldung notwendig.

Über das Digital-Camp

Das Digital-Camp 2023 ist ein Projekt von Haus des Stiftens und wird gefördert von Microsoft. Seit fünf Jahren vermittelt es in einer kompakten Wissenswoche Fachkompetenzen und praktische Kenntnisse rund um die Digitalisierung. Das Angebot richtet sich an alle ehrenamtlich Engagierten in Stiftungen, Vereinen und anderen gemeinnützigen Organisationen. Die Teilnahme ist kostenlos.

Foto: jozefklopacka, stock.adobe.com; Oleg, stock.adobe.com.

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Finanzierungsstrategien für Non-Profit-Organisationen

14. August 2023 by Kathi

Thementag am 19. September 2023

Woher kommt das Geld? Diese Frage stellt fast jede Non-Profit-Organisation vor Herausforderungen, steht die Finanzierungsstrategie im direkten Zusammenhang mit dem Wachstum der Organisation und der Erreichung ihrer Ziele. Die gute Nachricht: Gemeinnützige Organisationen können auf eine Vielzahl von Finanzierungsquellen zurückgreifen und mit der richtigen Strategie auch schwierige Zeiten überbrücken.

Der Thementag „Finanzierungsstrategien für Non-Profit-Organisationen“ vermittelt in fünf Webinaren wichtige Grundlagen der Finanzierungsstrategie, deckt häufige Fallstricke auf und hilft, vielleicht noch ungeahnte Finanzierungsquellen zu finden. Ein Impulsvortrag von Marthe-Viktoria Lorenz führt in die Thematik ein und bereitet Sie optimal auf diesen Thementag vor.

Der Thementag findet am 19. September 2023 von 8:30 bis 14:30 Uhr statt.

Teilnahmegebühr: 59,– Euro.

Das Programm im Überblick

  • 08:30–09:00 Uhr: Begrüßung und Impulsvortrag „Geld ist gut“
  • 09:00–09:50 Uhr: Grundlagen der Finanzierungsstrategie für Non-Profit-Organisationen
  • 10:00–10:50 Uhr: Die Mischung macht’s – Erfolgreicher Finanzierungsmix
  • 11:00–11:50 Uhr: Nachhaltige Zusammenarbeit mit Unternehmen und Stiftungen
  • 11:50–12:30 Uhr: Pause
  • 12:30–13:20 Uhr: Nur nicht die Nerven verlieren – Was tun, wenn sich ein Loch in der Kasse auftut?
  • 13:30–14:20 Uhr: Impact Investing: Mit Wirkung in die Zukunft!
  • 14:20–14:30 Uhr: Verabschiedung

Unser Tipp

Um von den zahlreichen Ideen zu profitieren, empfehlen wir, am gesamten Programm teilzunehmen. Dafür benötigen Sie nur eine Anmeldung. Mit dem Zugangslink, der Ihnen nach Anmeldung und Bezahlung per Mail zugeschickt wird, können Sie alle Sessions besuchen.

Hier erfahren Sie mehr über die einzelnen Sessions.

Hier geht es direkt zur Anmeldung.

Foto: deagreez, stock.adobe.com

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Kann man auch mit Sachwerten Gutes tun?

3. August 2023 by Anja

Neben Geldspenden bestimmen auch Sachspenden den Alltag von steuerbegünstigten Organisationen. Doch bei Sachzuwendungen ist es oftmals nicht ganz einfach, die Zuwendung steuerlich richtig einzuordnen und die entsprechenden Spendenbescheinigungen korrekt auszustellen.

Fehler sollten aber unbedingt vermieden werden; erstens können fehlerhaft ausgestellte Sachspendenbescheinigungen dazu führen, dass steuerbegünstigten Organisationen die Gemeinnützigkeit entzogen wird und sie in Spendenhaftung genommen werden und zweitens können Vertreter der Organisation wegen Steuerhinterziehung belangt werden.
Dieser Fachbeitrag soll Ihnen bei der Entscheidung helfen, wann eine Sachzuwendung wirklich als Spende abzugsfähig ist und was Sie bei Ausstellung entsprechender Spendenquittungen beachten müssen.

Ein Fachbeitrag von Rechtsanwältin Kristina von Heynitz

Sachspende

Eine abzugsfähige Sachspende setzt eine freiwillige Zuwendung einer Sachleistung an eine gemeinnützige Organisation voraus, die ohne eine Gegenleistung getätigt wird. Sachleistungen können dabei jedoch nur materielle Wirtschaftsgüter sein, wie beispielsweise Kleider, Bücher oder Spielzeug; Dienstleistungen und Überlassung von Nutzungsmöglichkeiten fallen nicht darunter. Für letztere darf also keine Sachspendenquittung ausgestellt werden.

Auch muss die Sache, um als abzugsfähige Sachspende behandelt werden zu können, unmittelbar zur Verwirklichung der ideellen steuerbegünstigten Zwecke der Empfängerorganisation einsetzbar sein. Möglich ist auch eine Verwendung für einen Zweckbetrieb wie z.B. Bilderbücher für einen Kindergarten, oder ein Einsatz für die Verwaltung der gemeinnützigen Organisation wie z.B. ein Computer. Erfolgt die Sachzuwendung jedoch für einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, kann niemals eine abzugsfähige Sachspende vorliegen und zwar unabhängig davon, ob sie von einer Privatperson oder einem Unternehmen stammt.

Ein gespendetes Wirtschaftsgut darf von der Empfängerorganisation – wenn sie für dieses keine Verwendung hat – grundsätzlich auch weiterveräußert werden, ohne damit den Status einer abzugsfähigen Sachspende zu verlieren. Sollten Gegenstände jedoch für den Weiterverkauf gesammelt werden, sind die hierzu eingeworbenen Wirtschaftsgüter keine abzugsfähigen Sachspenden, wie z.B. Getränke für eine Veranstaltung. In diesem Fall handelt es sich um einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Es dürfen keine Sachspendenquittungen ausgestellt werden, da die Gegenstände – beispielhaft die Getränke – ausschließlich der zusätzlichen Einnahmengenerierung dienen!

Ist eine abzugsfähige Sachspende gegeben, muss für die Ausstellung der Sachspendenquittung der Wert der zugewendeten Sache bzw. der Spendenwert ermittelt werden. Dabei ist zunächst zu prüfen, ob die Zuwendung aus dem Privatvermögen oder dem Betriebsvermögen des Spenders stammt.

Sachspenden aus dem Privatvermögen

Stammt die Sachzuwendung aus dem Privatvermögen, obliegt die Ermittlung des Markt- bzw. Verkehrswertes allein der steuerbegünstigten Empfängerorganisation, so dass der Aufwand und das mit der Bewertung verbundene Haftungsrisiko bei ihr liegen. Auch hat sie die der Wertermittlung zugrundeliegenden Unterlagen als Nachweis für die Wertermittlung aufzubewahren.

Handelt es sich um neue Gegenstände, dann kann gegen Vorlage der Rechnung der Kaufpreis als Sachwert herangezogen werden. Bei gebrauchten Gegenständen ist die Wertermittlung dagegen schwieriger, denn es kommt, sofern ein Markt vorhanden ist, auf das Alter, den Zustand und den ursprünglichen Kaufpreis gemäß Rechnung an. Je wertvoller das zugewendete Wirtschaftsgut ist, desto eher sollte zur Vermeidung von Haftungsrisiken ein Wertgutachten in Auftrag gegeben werden. Dies gilt insbesondere bei Immobilien und Kunstgegenständen. Pauschalbewertungen sind grundsätzlich nicht gestattet. Auch bei der Übertragung von mehreren niedrigwertigeren Gegenstände wie z.B. Altkleidern muss jeder Gegenstand einzeln bewertet werden.
Liegt eine abzugsfähige Sachspende vor, ist bei der Ausstellung der Spendenquittung mehreres zu beachten:

  • Zum einen sind zum ermittelten Markt- bzw. Verkehrswert alle Nebenkosten (z.B. Transport- und Versand- oder Gutachterkosten) hinzuzurechnen, da diese zum Spendenwert dazugehören.
  • Zum anderen muss geprüft werden, ob die zugewendete Sache einen Besteuerungstatbestand erfüllt. In diesem Fall darf dem Spender in der Zuwendungsbestätigung in der Regel maximal der Anschaffungswert/-kurs des Spenders und nicht der aktuelle Markt- bzw. Verkehrswert bestätigt werden!Beispiel:
    Der Spender überträgt eine fremdvermietete Immobilie 5 Jahre nach Erwerb auf eine gemeinnützige Stiftung. Im Fall einer Veräußerung würde der zwischenzeitliche Mehrwert der Immobilie der Spekulationssteuer unterliegen.Die Zuwendungsbestätigung darf nur in Höhe der Anschaffungskosten des Spenders, d.h. in Höhe seines Kaufpreises zuzüglich der Erwerbsnebenkosten ausgestellt werden.Grund hierfür ist, dass der Spender bei steuerverstrickten Immobilien keine Zuwendungsbestätigung erhalten darf, die die stillen Reserven berücksichtigt.

Sachspenden aus dem Betriebsvermögen

Stammt eine abzugsfähige Sachspende demgegenüber aus dem Betriebsvermögen, obliegt die Wertermittlung dem spendenden Unternehmer. Er trägt hierfür das Haftungsrisiko und muss den Wert angeben, mit dem er den Gegenstand aus dem Betriebsvermögen entnommen hat (Entnahmewert). Dabei hat der Unternehmer ein Wahlrecht. Aufgrund dessen kann er entweder den Teilwert, also in der Regel den Markt- bzw. Verkehrswert zum Entnahmezeitpunkt oder den Buchwert, d.h. den Wert der Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich der AfA, als Entnahmewert angeben. Die Empfängerorganisation darf den Angaben vertrauen und muss keine eigenen Nachforschungen anstellen.

Dennoch ist bei der Ausstellung der Spendenquittung Achtsamkeit geboten:

  • Zunächst muss auf der Sachzuwendungsbestätigung vermerkt werden, dass die Spende aus dem Betriebsvermögen stammt.
  • Auch ist zu Identifikationszwecken anzugeben, welcher Gegenstand zugewendet worden ist mit Angaben zum Alter und Zustand etc.
  • Zudem ist in der Spendenquittung als Spendenwert i.d.R. der vom Unternehmer genannte Sachwert zuzüglich der darauf anfallenden Umsatzsteuer anzugeben.
    Die Umsatzsteuer ist hinzuzurechnen, da eine Spende von noch brauchbaren Wirtschaftsgütern aus dem Betriebsvermögen eine unentgeltliche Wertabgabe (§ 3 Abs. 1b UStG) darstellt, die einer umsatzsteuerpflichtigen Lieferung gegen Entgelt gleichgestellt wird. Die Entnahme unterliegt also der Umsatzbesteuerung, wenn der gespendete Gegenstand beim Erwerb durch den Unternehmer zum vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt hat.Grundlage für die Bemessung der Umsatzsteuer ist jedoch immer der Wiederbeschaffungswert im Zeitpunkt der Spende und zwar unabhängig davon, ob der spendende Unternehmer den Teil- oder den Buchwert als Sachwert gewählt hat.

    Beispiel:
    Ein Autohändler spendet an einen gemeinnützigen Verein einen Vorführwagen. Der Verein setzt das Fahrzeug ausschließlich für steuerbegünstigte Zwecke ein. Der Wagen hat einen Buchwert von 7.500 Euro.
    Für ein gleichwertiges Fahrzeug müsste der Händler 11.000 Euro zahlen.
    Der Autohändler erfasst die Sachspende mit dem Buchwert.

    Folgender Wert ist in der Zuwendungsbestätigung anzugeben:
Buchwert7.500 Euro
Umsatzsteuer2.090 Euro (= 19% von 11.000 Euro)
9.590 Euro

Deswegen haben Unternehmer in der Vergangenheit oftmals ihre Waren wie z.B. Lebensmittel kurz vor Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums oder Saisonkleidung lieber vernichtet, statt sie an steuerbegünstigte Körperschaften zu spenden.

Um diesem Umstand entgegenzuwirken, hat das Bundesfinanzministerium mit Schreiben vom 18.03.2021 festgelegt, dass bei der Ermittlung der Grundlage für die Umsatzsteuerbemessung nun berücksichtigt werden darf, ob Gegenstände zum Zeitpunkt der unentgeltlichen Wertabgabe aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht mehr oder nur noch stark eingeschränkt verkehrsfähig sind. Dabei ist die Minderung der Bemessungsgrundlage im Umfang der Einschränkung der Verkehrsfähigkeit vorzunehmen, so dass eine Bemessungsgrundlage von 0 € nur bei wertloser Ware wie z.B. bei Lebensmitteln oder Drogeriewaren kurz vor Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums in Betracht kommt. In diesem Fall würde nun seitens des Unternehmers bei der Entnahme des Wirtschaftsgutes für eine Spende also keine Umsatzbesteuerung mehr erfolgen.

Fazit

Abzugsfähige Sachspenden sind für steuerbegünstigte Organisationen wichtig und erstrebenswert. Beim Erhalt von Sachleistungen ist jedoch genau zu prüfen, ob alle Voraussetzungen gegeben und wie die Spendenquittungen korrekt auszustellen sind. Je nachdem ob die Sachzuwendungen aus dem Privat- oder Betriebsvermögen stammen, ist entweder bei der Wertermittlung Achtsamkeit oder bei der Berücksichtigung von umsatzsteuerrechtlichen Aspekten Vorsicht geboten.

Foto: AlesiaKan, stock.adobe.com

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Virtueller Tag für das Stiftungsvermögen

3. August 2023 by Anja

Aufzeichnung des gesamten Programms

Der diesjährige virtuelle Tag für das Stiftungsvermögen (#vtfds) stand unter der Überschrift: „Stiftungsvermögen zwischen Epochenwechsel und Zins-Comeback“. Ein Life-Event mit über 1.000 Teilnehmenden – Stiftungen, Stiftungsverantwortliche und Interessenten. Nun steht die Aufzeichung des kompletten Programms online zur Verfügung – inklusiver aller Interviews und Themen. Ziel des jährlich stattfindenden Tages ist die Professionalisierung des Sektors.

Sie wollen gezielt bestimmt Themen aussuchen? Hier geht’s zum Programm.

zur Aufzeichnung des #vtfds2023

Der nächste virtuelle Tag für das Stiftungsvermögen findet am 12.06.2024 statt.

zur Aufzeichnung des #vtfds2023

Kategorie: Fachtexte, Startseite

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Die Rechtsanwältinnen der Stiftungszentrum.law Rechtsanwaltsgesellschaft beraten Sie gerne in allen rechtlichen Fragen.


Für eine Kultur des Stiftens

Mit dem Wunsch, dass sich immer mehr Menschen dauerhaft für die Lösung gesellschaftlicher Aufgaben engagieren, setzen sich der Kinderfonds, die Brochier Stiftung und die Stiftung Stifter für Stifter für eine Kultur des Stiftens ein.


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  • Nach der Stiftungsgründung – was jetzt zu tun ist
  • Rücklagen und Vermögensbildung
  • Webinarreihe „weniger ist mehr“
  • Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: Müssen kleine Stiftungen und Vereine handeln?
  • Nürnberger Stiftungstag – Impulse für lebendige Nachbarschaften
  • Das neue Stiftungsregister

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